Okt 292012
 

Immer mal wieder fragen mich Kunden, ob eine Versicherungsgesellschaft sie aus der Krankentagegeldversicherung rauswerfen kann, wenn sie denn wirklich krank werden. So quasi wegen Schadenhäufigkeit. Und tatsächlich gibt es das.

Ordentliche Kündigung

Der §14 der Musterbedingungen für das Krankentagegeld sieht vor, dass der Versicherer innerhalb der ersten 3 Jahre ohne Angabe von Gründen mit 3 – Monatsfrist zum Versicherungsjahresende kündigen kann.

Beispiel: Ein Kunde hat zum 01.01.2010 eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Am 20.11.2011 erleidet dieser Kunde einen Bandscheibenvorfall. Er ist 10 Wochen krankgeschrieben, wird konservativ behandelt und kann dann zum Glück wieder arbeiten gehen. Die ersten 6 Wochen zahlt sein Arbeitgeber und die restlichen 4 Wochen bezieht er sein privates Krankentagegeld. Diesmal ist es glimpflich abgegangen aber sein Versicherer ahnt, dass sich das wiederholen wird und kündigt die Versicherung ordentlich zum 31.12.2012.

Gute Versicherer verzichten auf Kündigungsrecht

Auf dieses Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren kann eine Gesellschaft in ihren eigenen Bedingungen verzichten. Alle mir bekannten Krankenversicherer tun das auch, wenn die Tagegeldversicherung in Verbindung mit einer Krankenvollversicherung abgeschlossen wird. Einige verzichten auch in Verbindung mit einer Krankenzusatzversicherung und manche verzichten gänzlich auf dieses Recht. Das sind die Gesellschaften, die Sie wählen sollten, wenn Sie Ihr Tagegeld solo absichern wollen.

Dieser Punkt im Bedingungswerk eines Tagegeldversicherers ist deshalb so wichtig, weil Sie, einmal gekündigt, nur sehr schwer wieder einen neuen Versicherer finden werden. Und das zu einem Zeitpunkt, zu dem auch Sie bereits ahnen, dass Sie ihn brauchen werden.

 

Aug 142012
 

Private Krankentagegeldversicherungen werden von den Gesellschaften mit unterschiedlichen Karenztagen angeboten. Karenztage sind die Tage, an denen der Versicherte zwar bereits erkrankt ist aber noch kein Tagegeld bezieht. So würde ein Kunde, der ein Krankentagegeld ab 15. Tag abgeschlossen hat, dieses eben erst ab Beginn der dritten Krankheitswoche erhalten. Grundsätzlich gilt dabei : je später ein Tagegeld einsetzt, desto günstiger ist die Prämie dafür.

Für Arbeitnehmer ist die Wahl der Karenztage einfach. Sie erhalten von ihrem Arbeitgeber für mindestens 6 Wochen eine Lohnfortzahlung und haben dann erst eine finanzielle Lücke, die sie ausgleichen müssen. Sie wählen also klassischerweise ein Krankentagegeld ab 43. Tag, das einsetzt, wenn ihre Lohnfortzahlung endet.

Für Selbständige interessant – das gestaffelte Krankentagegeld

Für Selbständige ist die Entscheidung hier schwieriger. Sie erhalten keine Lohnfortzahlung und haben finanzielle Einbußen im schlimmsten Fall bereits ab dem ersten Krankheitstag. Sie müssen abschätzen wie lange sie zur Not auch mal vom Ersparten leben können. Zwei oder drei Wochen Einnahmeausfall sind bei den meisten kein Problem aber danach wird es für viele belastend . Gerade Existenzgründer und “Einzelkämpfer”  wären dann schon gern abgesichert.

Weil früh einspringende Krankentagegelder aber unverhälnismässig teuer sind, kann hier eine Staffelung einen interessanten Kompromiss darstellen.  Staffelung bedeutet den Abschluss mehrerer Krankentagegelder mit unterschiedlichen Karenzen.

Beispiel für eine mögliche Staffelung

Ein 35 jähriger  kann die ersten 3 Krankheitswochen aus Rücklagen überstehen, dann könnte er noch 3 weitere Wochen ein bisschen kürzer treten und 50 € am Tag würden ihm reichen. Ab der 6. Woche braucht er dann aber die 75 € täglich, die er normalerweise verdient.

Er versichert also 50 € ab 22.Tag für 42 € Prämie und weitere 25 € ab 43.Tag für 9 €. Insgesamt zahlt er so 51 € monatlich.

Die vollen 75 € ab Tag 23 hätten 63 € monatlich gekostet. Ein wenig sparen kann er auf diese Weise.

 

Jul 072012
 

Krankentagegeld ist steuerfrei, allerdings gibt es für das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen den Progressionsvorbehalt. “Was ist das denn?” fragen mich dann die meisten Kunden, wenn das Gespräch darauf kommt. Deshalb heute hier mal der Versuch einer anschaulichen Erklärung.

Progressionsvorbehalt bedeutet, dass das Krankengeld selbst zwar nicht versteuert werden muss, es aber auf die verbleibenden zu versteuernden Einkünfte des Jahres für die Berechnung des Steuersatzes aufgeschlagen wird.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 2.500 € im Monat war von Januar bis Juni gesund und tätig wie immer, dann wurde er krank. Die ersten 6 Wochen bekam er noch Lohnfortzahlung, so dass er insgesamt im Zeitraum 01.01. – 14.08. auf 18.750 € zu versteuerndes Einkommen gekommen ist. Für den Rest des Jahres erhielt er 1.500 € Krankengeld monatlich, insgesamt also 6.750 €. Wenn er nun für das ganze Jahr wirklich nur die 18.750 € versteuern müsste, würde ihn das lediglich 2.300 € kosten. Das Finanzamt rechnet aber das Krankengeld hinzu, kommt so auf 25.500 € und darauf entfielen 4.200 € Steuern. Das entspräche einem Durchschnittssteuersatz von 16,47 %. Mit diesen 16,47 % werden dann seine 18.750 € letztlich besteuert und das bedeutet für ihn 3.088 €.

Aber keine Angst, nachzahlen wird er trotzdem nicht müssen, denn seine Lohnbuchhaltung ist ja in den ersten 6 Monaten des Jahres noch davon ausgegangen, er würde das ganze Jahr durch arbeiten und insgesamt 30.000 € verdienen und dem entsprechend viel haben sie von seinem Gehalt bereits abgezogen. Er wird sogar noch ein bisschen wieder kriegen, nur halt nicht soviel, wie er sich erhofft hatte.

Kein Progressionsvorbehalt für privates Tagegeld

Die 250 € monatlich von seiner privaten Krankentagegeldversicherung, die er in weiser Voraussicht abgeschlossen hatte, kann sich unser Beispiel – Arbeitnehmer übrigens tatsächlich steuerfrei in die Tasche stecken, denn für private Tagegelder gilt kein Progressionsvorbehalt.

Ein wenig ungerecht, fand ein freiwillig gesetzlich versicherter gut verdienender Angestellter und klagte dagegen. Er sah sich seinen privat versicherten Kollegen gegenüber deutlich schlechter gestellt und Recht hat er. Aber verloren hat er vor Gericht trotzdem.