Jul 242012
 

Grundsätzlich sind in Deutschland Versicherungsgesellschaften Unternehmen der Privatwirtschaft und können sich aussuchen wen sie versichern. Es steht ihnen frei, bestimmte Risiken oder gar ganze Personengruppen abzulehnen. Und das tun sie auch, aus unterschiedlichsten Gründen. Weil ihnen das Risiko unlukrativ erscheint, weil sie damit schon schlechte Erfahrungen gemacht haben oder weil es nicht zu ihrem Versicherungsbestand passt.

Ich schicke das deshalb vorweg, weil mich immer mal wieder Kunden ungläubig angucken und argumentieren: “…aber irgendwer muss mich doch versichern.” Nein, muss nicht. Wenn es sich nicht gerade um eine Pflichtversicherung handelt.

Berufsunfähigkeits -, Tagegeld – oder Pflegezusatzversicherungen sind zwar sehr wichtige Absicherungen, dennoch sind sie freiwillig. Für Menschen, die nicht zu den vermeintlich “guten” Risiken gehören, ist es so oft gar nicht so einfach einen geeigneten Versicherer zu finden. Welche Risiken von einem Versicherer als überhaupt nicht “gut” eingestuft werden, sieht man schon dessen Annahmerichtlinien an.

Wie sehen Annahmerichtlinien aus ?

Üblicherweise regeln Annahmerichtlinien folgende Bereiche:

  • den versicherbaren Personenkreis ( z.B. steht dann da: nicht versicherbar sind Künstler, Sprengstoffexperten, Berufssportler… oder Personen mit negativen Bonitätsmerkmalen…oder Saisonarbeiter…)
  • die maximale Höhe des Versicherungsschutzes und eventuelle zusätzliche Auflagen ( z.B. maximale BU-Rente für Studenten 1000 €, BU-Rente maximal 80% vom Netto, höchstmögliches Tagegeld 200 €… oder ab 3000 € BU-Rente ist das Einkommen nachzuweisen, ab 2500 € BU-Rente ist ein ärztliches Gutachten nötig…)
  • bestehende Erkrankungen, die eine Versicherung ausschließen ( z.B. schwere Herzkrnkheiten, Schwere Leberschädigungen oder Alkoholismus…)
  • Freizeitaktivitäten, die eine Versicherung ausschließen ( z.B. Thai Boxen, Motorradrennen, Fallschirmspringen, Höhlentauchen…)

Annahmerichtlinien sind nicht bei allen Versicherern gleich. Gerade bei den Höchstsummen, die noch ohne zusätzlichen Auflagen versicherbar sind oder auch bei den mitversicherbaren Freizeitaktivitäten unterscheiden sie sich zum Teil deutlich. Da lohnt sich auf jeden Fall das Gespräch mit dem Experten.

 

 

 


Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>