Okt 292012
 

Immer mal wieder fragen mich Kunden, ob eine Versicherungsgesellschaft sie aus der Krankentagegeldversicherung rauswerfen kann, wenn sie denn wirklich krank werden. So quasi wegen Schadenhäufigkeit. Und tatsächlich gibt es das.

Ordentliche Kündigung

Der §14 der Musterbedingungen für das Krankentagegeld sieht vor, dass der Versicherer innerhalb der ersten 3 Jahre ohne Angabe von Gründen mit 3 – Monatsfrist zum Versicherungsjahresende kündigen kann.

Beispiel: Ein Kunde hat zum 01.01.2010 eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Am 20.11.2011 erleidet dieser Kunde einen Bandscheibenvorfall. Er ist 10 Wochen krankgeschrieben, wird konservativ behandelt und kann dann zum Glück wieder arbeiten gehen. Die ersten 6 Wochen zahlt sein Arbeitgeber und die restlichen 4 Wochen bezieht er sein privates Krankentagegeld. Diesmal ist es glimpflich abgegangen aber sein Versicherer ahnt, dass sich das wiederholen wird und kündigt die Versicherung ordentlich zum 31.12.2012.

Gute Versicherer verzichten auf Kündigungsrecht

Auf dieses Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren kann eine Gesellschaft in ihren eigenen Bedingungen verzichten. Alle mir bekannten Krankenversicherer tun das auch, wenn die Tagegeldversicherung in Verbindung mit einer Krankenvollversicherung abgeschlossen wird. Einige verzichten auch in Verbindung mit einer Krankenzusatzversicherung und manche verzichten gänzlich auf dieses Recht. Das sind die Gesellschaften, die Sie wählen sollten, wenn Sie Ihr Tagegeld solo absichern wollen.

Dieser Punkt im Bedingungswerk eines Tagegeldversicherers ist deshalb so wichtig, weil Sie, einmal gekündigt, nur sehr schwer wieder einen neuen Versicherer finden werden. Und das zu einem Zeitpunkt, zu dem auch Sie bereits ahnen, dass Sie ihn brauchen werden.

 

Okt 162012
 

Je nachdem was Sie vereinbart haben, zahlt Ihnen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall der Fälle eine Rente bis zum 60.oder 65. oder gar 67. Geburtstag. Und dann ?
Idealerweise folgt dann übergangslos die verdiente Altersrente. Und wie hoch wird diese dann ausfallen? Manch Betroffener merkt erst an diesem Punkt, dass Berufsunfähigkeit auch die Höhe der Altersrente beeinflusst.

Volle Erwerbsminderungsrente und Altersrente

Wer vorzeitig in Rente geht muss mit Abschlägen leben. Für jeden Monat, den Sie früher aufhören zu arbeiten, werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen. Das wussten Sie wahrscheinlich aber wussten Sie auch, dass das bei der Erwerbsminderungsrente ganz genauso ist? Wenn Sie die vor Ihrem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, wird der gleiche Abschlag fällig. Im schlimmsten Fall 10,8 % für eine Rente vor dem 60. Und dieser Abschlag bleibt Ihnen dann ein Leben lang erhalten, so dass Sie davon ausgehen können, Ihre Altersrente fällt nicht höher aus als die volle Erwerbsminderungsrente.

Oft zu wenig um davon gut weiter leben zu können, wenn die private Berufsunfähigkeitsrente ausläuft.

Berufsunfähigkeitsrente und private Altersversorgung

Wenn Sie Ihre Versorgung komplett privat geregelt haben, z.B. als Selbständiger, werden Sie im Anschluss an die BU – Rente von dem leben müssen, was Sie vor Eintritt der Berufsunfähigkeit bereits angehäufelt hatten. Oder von dem, was Sie trotz Berufsunfähigkeit weiter zahlen konnten, private Rentenversicherungen, Raten für vermietete Objekte, Fondsparpläne, was auch immer.

Auf jeden Fall lohnt es sich also über die Berufsunfähigkeitsrente hinaus zu denken.

Auf ausreichende Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung achten

Trotz des Zusammenhangs von Berufsunfähigkeit und niedrigerer Altersrente ist die Verknüpfung von BU – Schutz mit einer Sparanlage in einem starren Kombivertrag in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Oft sind diese Verträge dann sehr unflexibel und lassen sich im Falle finanzieller Engpässe nicht mehr voneinander trennen. Aber Kapitalanlage und Risikoschutz unabhängig von einander zu regeln heißt nicht gar nicht anzulegen.Vorsorge fürs Alter ist wichtig.

Wählen Sie die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente also so, dass Sie nicht nur Ihre Lebenshaltungskosten abdeckt. Berücksichtigen Sie auch die Beträge, die für die Altersversorgung Ihrer Wahl anfallen.