wichert

Okt 292012
 

Immer mal wieder fragen mich Kunden, ob eine Versicherungsgesellschaft sie aus der Krankentagegeldversicherung rauswerfen kann, wenn sie denn wirklich krank werden. So quasi wegen Schadenhäufigkeit. Und tatsächlich gibt es das.

Ordentliche Kündigung

Der §14 der Musterbedingungen für das Krankentagegeld sieht vor, dass der Versicherer innerhalb der ersten 3 Jahre ohne Angabe von Gründen mit 3 – Monatsfrist zum Versicherungsjahresende kündigen kann.

Beispiel: Ein Kunde hat zum 01.01.2010 eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Am 20.11.2011 erleidet dieser Kunde einen Bandscheibenvorfall. Er ist 10 Wochen krankgeschrieben, wird konservativ behandelt und kann dann zum Glück wieder arbeiten gehen. Die ersten 6 Wochen zahlt sein Arbeitgeber und die restlichen 4 Wochen bezieht er sein privates Krankentagegeld. Diesmal ist es glimpflich abgegangen aber sein Versicherer ahnt, dass sich das wiederholen wird und kündigt die Versicherung ordentlich zum 31.12.2012.

Gute Versicherer verzichten auf Kündigungsrecht

Auf dieses Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren kann eine Gesellschaft in ihren eigenen Bedingungen verzichten. Alle mir bekannten Krankenversicherer tun das auch, wenn die Tagegeldversicherung in Verbindung mit einer Krankenvollversicherung abgeschlossen wird. Einige verzichten auch in Verbindung mit einer Krankenzusatzversicherung und manche verzichten gänzlich auf dieses Recht. Das sind die Gesellschaften, die Sie wählen sollten, wenn Sie Ihr Tagegeld solo absichern wollen.

Dieser Punkt im Bedingungswerk eines Tagegeldversicherers ist deshalb so wichtig, weil Sie, einmal gekündigt, nur sehr schwer wieder einen neuen Versicherer finden werden. Und das zu einem Zeitpunkt, zu dem auch Sie bereits ahnen, dass Sie ihn brauchen werden.

 

Okt 162012
 

Je nachdem was Sie vereinbart haben, zahlt Ihnen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall der Fälle eine Rente bis zum 60.oder 65. oder gar 67. Geburtstag. Und dann ?
Idealerweise folgt dann übergangslos die verdiente Altersrente. Und wie hoch wird diese dann ausfallen? Manch Betroffener merkt erst an diesem Punkt, dass Berufsunfähigkeit auch die Höhe der Altersrente beeinflusst.

Volle Erwerbsminderungsrente und Altersrente

Wer vorzeitig in Rente geht muss mit Abschlägen leben. Für jeden Monat, den Sie früher aufhören zu arbeiten, werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen. Das wussten Sie wahrscheinlich aber wussten Sie auch, dass das bei der Erwerbsminderungsrente ganz genauso ist? Wenn Sie die vor Ihrem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, wird der gleiche Abschlag fällig. Im schlimmsten Fall 10,8 % für eine Rente vor dem 60. Und dieser Abschlag bleibt Ihnen dann ein Leben lang erhalten, so dass Sie davon ausgehen können, Ihre Altersrente fällt nicht höher aus als die volle Erwerbsminderungsrente.

Oft zu wenig um davon gut weiter leben zu können, wenn die private Berufsunfähigkeitsrente ausläuft.

Berufsunfähigkeitsrente und private Altersversorgung

Wenn Sie Ihre Versorgung komplett privat geregelt haben, z.B. als Selbständiger, werden Sie im Anschluss an die BU – Rente von dem leben müssen, was Sie vor Eintritt der Berufsunfähigkeit bereits angehäufelt hatten. Oder von dem, was Sie trotz Berufsunfähigkeit weiter zahlen konnten, private Rentenversicherungen, Raten für vermietete Objekte, Fondsparpläne, was auch immer.

Auf jeden Fall lohnt es sich also über die Berufsunfähigkeitsrente hinaus zu denken.

Auf ausreichende Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung achten

Trotz des Zusammenhangs von Berufsunfähigkeit und niedrigerer Altersrente ist die Verknüpfung von BU – Schutz mit einer Sparanlage in einem starren Kombivertrag in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Oft sind diese Verträge dann sehr unflexibel und lassen sich im Falle finanzieller Engpässe nicht mehr voneinander trennen. Aber Kapitalanlage und Risikoschutz unabhängig von einander zu regeln heißt nicht gar nicht anzulegen.Vorsorge fürs Alter ist wichtig.

Wählen Sie die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente also so, dass Sie nicht nur Ihre Lebenshaltungskosten abdeckt. Berücksichtigen Sie auch die Beträge, die für die Altersversorgung Ihrer Wahl anfallen.

Sep 302012
 

Diese Form der Invaliditätsrente, auch oft Multirente genannt, ist noch relativ jung. Sie wird inzwischen von einer guten Hand voll Gesellschaften angeboten und andere werden wohl folgen. Ins Leben gerufen wurde sie als Alternative für Menschen, für die, aus welchen Gründen auch immer, eine “echte” Berufsunfähigkeitsrente nicht in Frage kommt. Und als Absicherung für Kinder.

Das Prinzip Multirente

Die Funktionsinvaliditätsversicherung ist eine Kombination aus :

  • Unfallrente
  • Absicherung schwerer Organschädigungen
  • Absicherung bei Verlust von Grundfähigkeiten
  • Pflegeversicherung

Der Versicherte bekommt also eine Rente, wenn er verunfallt und ein Invaliditätsgrad von 50% zurückbleibt. Oder wenn ein Organ schwer geschädigt ist, z.B. das Herz nach einem Herzinfarkt oder auch bei schwerem Krebs. Auch wenn er eine Grundfähigkeit wie Sehen oder Sprechen verliert, z.B. durch einen schweren Schlaganfall wird die Rente gezahlt. Und bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe I.

Vorteile und Nachteile

Wirklich vergleichbar sind Funktionsinvaliditätsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich nicht, denn mit dem Beruf des Versicherten hat die Multirente nichts zu tun. Es ist für den Bezug der Rente völlig unerheblich ob er arbeiten kann oder nicht. Der Leistungsfall wird nach rein medizinischen Kriterien festgestellt.

Das ist auch gleich der große Nachteil der Multirente. Es gibt sehr viel mehr Krankheiten, die zu Berufsunfähigkeit führen können, die aber nicht versichert sind, so z.B. der ganze Bereich der psychischen Leiden oder viele orthopädische Probleme. Ein Maler, der nach einem Bandscheibenvorfall nicht mehr als Maler arbeiten könnte, ginge ebenso leer aus wie ein Kaufmann mit Burn out.

Dafür ist die Feststellung der Leistungspflicht aber eindeutig und wegen dieser Unabhängigkeit vom Beruf ist die Multirente für alle gleich prämiengünstig. Auch die Gesundheitsprüfung fällt lange nicht so hart aus wie bei der BU-Versicherung und die Chance auch mit bereits bestehenden Wehwehchen Versicherungsschutz ohne Zuschläge zu bekommen ist hoch. Außerdem kann man eine lebenslange Leistungsdauer wählen, was ebenfalls ein Vorteil ist.

Fazit

Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen BU-Schutz bekommen können oder für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bezahlbar ist, ist die Funktionsinvaliditätsversicherung eine interessante Alternative. Auch für alle mit nicht versicherbaren Berufen, z.B. Künstler oder für Teilzeitbeschäftigte durchaus geeignet. Persönlich finde ich, diese neue Absicherungsmöglichkeit bereichert den Markt.

 

 

Aug 142012
 

Private Krankentagegeldversicherungen werden von den Gesellschaften mit unterschiedlichen Karenztagen angeboten. Karenztage sind die Tage, an denen der Versicherte zwar bereits erkrankt ist aber noch kein Tagegeld bezieht. So würde ein Kunde, der ein Krankentagegeld ab 15. Tag abgeschlossen hat, dieses eben erst ab Beginn der dritten Krankheitswoche erhalten. Grundsätzlich gilt dabei : je später ein Tagegeld einsetzt, desto günstiger ist die Prämie dafür.

Für Arbeitnehmer ist die Wahl der Karenztage einfach. Sie erhalten von ihrem Arbeitgeber für mindestens 6 Wochen eine Lohnfortzahlung und haben dann erst eine finanzielle Lücke, die sie ausgleichen müssen. Sie wählen also klassischerweise ein Krankentagegeld ab 43. Tag, das einsetzt, wenn ihre Lohnfortzahlung endet.

Für Selbständige interessant – das gestaffelte Krankentagegeld

Für Selbständige ist die Entscheidung hier schwieriger. Sie erhalten keine Lohnfortzahlung und haben finanzielle Einbußen im schlimmsten Fall bereits ab dem ersten Krankheitstag. Sie müssen abschätzen wie lange sie zur Not auch mal vom Ersparten leben können. Zwei oder drei Wochen Einnahmeausfall sind bei den meisten kein Problem aber danach wird es für viele belastend . Gerade Existenzgründer und “Einzelkämpfer”  wären dann schon gern abgesichert.

Weil früh einspringende Krankentagegelder aber unverhälnismässig teuer sind, kann hier eine Staffelung einen interessanten Kompromiss darstellen.  Staffelung bedeutet den Abschluss mehrerer Krankentagegelder mit unterschiedlichen Karenzen.

Beispiel für eine mögliche Staffelung

Ein 35 jähriger  kann die ersten 3 Krankheitswochen aus Rücklagen überstehen, dann könnte er noch 3 weitere Wochen ein bisschen kürzer treten und 50 € am Tag würden ihm reichen. Ab der 6. Woche braucht er dann aber die 75 € täglich, die er normalerweise verdient.

Er versichert also 50 € ab 22.Tag für 42 € Prämie und weitere 25 € ab 43.Tag für 9 €. Insgesamt zahlt er so 51 € monatlich.

Die vollen 75 € ab Tag 23 hätten 63 € monatlich gekostet. Ein wenig sparen kann er auf diese Weise.

 

Jul 242012
 

Grundsätzlich sind in Deutschland Versicherungsgesellschaften Unternehmen der Privatwirtschaft und können sich aussuchen wen sie versichern. Es steht ihnen frei, bestimmte Risiken oder gar ganze Personengruppen abzulehnen. Und das tun sie auch, aus unterschiedlichsten Gründen. Weil ihnen das Risiko unlukrativ erscheint, weil sie damit schon schlechte Erfahrungen gemacht haben oder weil es nicht zu ihrem Versicherungsbestand passt.

Ich schicke das deshalb vorweg, weil mich immer mal wieder Kunden ungläubig angucken und argumentieren: “…aber irgendwer muss mich doch versichern.” Nein, muss nicht. Wenn es sich nicht gerade um eine Pflichtversicherung handelt.

Berufsunfähigkeits -, Tagegeld – oder Pflegezusatzversicherungen sind zwar sehr wichtige Absicherungen, dennoch sind sie freiwillig. Für Menschen, die nicht zu den vermeintlich “guten” Risiken gehören, ist es so oft gar nicht so einfach einen geeigneten Versicherer zu finden. Welche Risiken von einem Versicherer als überhaupt nicht “gut” eingestuft werden, sieht man schon dessen Annahmerichtlinien an.

Wie sehen Annahmerichtlinien aus ?

Üblicherweise regeln Annahmerichtlinien folgende Bereiche:

  • den versicherbaren Personenkreis ( z.B. steht dann da: nicht versicherbar sind Künstler, Sprengstoffexperten, Berufssportler… oder Personen mit negativen Bonitätsmerkmalen…oder Saisonarbeiter…)
  • die maximale Höhe des Versicherungsschutzes und eventuelle zusätzliche Auflagen ( z.B. maximale BU-Rente für Studenten 1000 €, BU-Rente maximal 80% vom Netto, höchstmögliches Tagegeld 200 €… oder ab 3000 € BU-Rente ist das Einkommen nachzuweisen, ab 2500 € BU-Rente ist ein ärztliches Gutachten nötig…)
  • bestehende Erkrankungen, die eine Versicherung ausschließen ( z.B. schwere Herzkrnkheiten, Schwere Leberschädigungen oder Alkoholismus…)
  • Freizeitaktivitäten, die eine Versicherung ausschließen ( z.B. Thai Boxen, Motorradrennen, Fallschirmspringen, Höhlentauchen…)

Annahmerichtlinien sind nicht bei allen Versicherern gleich. Gerade bei den Höchstsummen, die noch ohne zusätzlichen Auflagen versicherbar sind oder auch bei den mitversicherbaren Freizeitaktivitäten unterscheiden sie sich zum Teil deutlich. Da lohnt sich auf jeden Fall das Gespräch mit dem Experten.

 

 

 

Jul 112012
 

Mit der Versicherungsvertragsgesetzreform ( VVG Reform ) im Jahre 2008 hat sich einiges grundlegend verändert. So ist unter anderem der §55 des alten VVG, der das Bereicherungsverbot regelte, ersatzlos gestrichen worden. Im neuen VVG taucht dieses Verbot lediglich noch im §200 in Bezug auf die Krankenversicherung auf.

Was bedeutete Bereicherungsverbot und für welche Versicherungen galt es

Es bedeutete, vereinfacht, dass kein Versicherter nach einem Schadenfall besser da stehen dürfe als vorher. Er sollte sich also durch einen Schaden nicht bereichern. Das galt für alle Schadensversicherungen ( Hausrat-, Haftpflicht- und Feuerversicherung z.B.) und für einige Summenversicherungen wie z.B. auch die BU-Versicherung. Eine Regelung, die im Grunde jedem einleuchtete.

Zeiten ändern sich

Im Falle der Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine sich wandelnde Arbeitswelt diese starre Regel unpraktikabel gemacht. Karrieren entwickeln sich nicht mehr immer nur nach oben. Arbeitgeber werden gewechselt, Gehälter gehen hoch und runter oder Pausen werden eingelegt. Das hätten Sie Ihrer BU Versicherung früher alles anzeigen müssen, hätten bei Gehaltseinbußen jedesmal die vereinbarte Rente nach unten korrigieren müssen und bei Erhöhungen jedesmal wieder Gesundheitsfragen beantworten müssen. Zum Glück wurde das abgeschafft.

Angemessene Höhe

Nun,, da das Gesetz es theoretisch zuließe 3000 € BU Rente zu versichern auch wenn man nur 1000 € verdient, achten die Versicherer selbst darauf, dass zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung die BU Rente aus ihrer Sicht angemessen ist. Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich im Detail aber alle begrenzen die Höhe der abschliessbaren Rente auf Werte zwischen 70% und 100% des Nettoeinkommens. Ausnahmen gibt es für Hausfrauen, Azubis und Studenten. Verständlich ist das, weil natürlich ihr subjektives Risiko steigt. Jemand, für den es finanziell attraktiv ist eine BU Rente zu beantragen, der tut es vielleicht auch eher.

War die beantragte BU Rente aber bei Antragstellung angemessen, dann bekommen Sie sie im Fall der Fälle, selbst wenn sich ihre finanzielle Situation später verschlechtert. Schließlich zahlen Sie ja auch Prämie dafür. Gehaltsschwankungen und auch Berufswechsel müssen Sie bei guten Versicherern heute nicht mehr anzeigen. Zu beachten sind automatische dynamische Erhöhungen. Da gibt es einige Versicherer, die vorschreiben, dass Sie melden müssen, wenn diese nicht mehr angemessen sind.

Krankentagegeld

Für die Krankentagegeldversicherung gibt es eine Sonderregelung. Obwohl vom Wesen eigentlich eine Summenversicherung ist sie als Absicherung des Verdienstes gedacht und hier bestimmt der §192 VVG : der Versicherer ist nur verpflichtet den durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdienstausfall zu ersetzen. Es ist also nicht möglich mehr Tagegeld zu kassieren als man vorher verdient hat und das prüfen die Versicherer im Leistungsfall auch durchaus.

 

 

 

 

 

 

Jul 072012
 

Krankentagegeld ist steuerfrei, allerdings gibt es für das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen den Progressionsvorbehalt. “Was ist das denn?” fragen mich dann die meisten Kunden, wenn das Gespräch darauf kommt. Deshalb heute hier mal der Versuch einer anschaulichen Erklärung.

Progressionsvorbehalt bedeutet, dass das Krankengeld selbst zwar nicht versteuert werden muss, es aber auf die verbleibenden zu versteuernden Einkünfte des Jahres für die Berechnung des Steuersatzes aufgeschlagen wird.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 2.500 € im Monat war von Januar bis Juni gesund und tätig wie immer, dann wurde er krank. Die ersten 6 Wochen bekam er noch Lohnfortzahlung, so dass er insgesamt im Zeitraum 01.01. – 14.08. auf 18.750 € zu versteuerndes Einkommen gekommen ist. Für den Rest des Jahres erhielt er 1.500 € Krankengeld monatlich, insgesamt also 6.750 €. Wenn er nun für das ganze Jahr wirklich nur die 18.750 € versteuern müsste, würde ihn das lediglich 2.300 € kosten. Das Finanzamt rechnet aber das Krankengeld hinzu, kommt so auf 25.500 € und darauf entfielen 4.200 € Steuern. Das entspräche einem Durchschnittssteuersatz von 16,47 %. Mit diesen 16,47 % werden dann seine 18.750 € letztlich besteuert und das bedeutet für ihn 3.088 €.

Aber keine Angst, nachzahlen wird er trotzdem nicht müssen, denn seine Lohnbuchhaltung ist ja in den ersten 6 Monaten des Jahres noch davon ausgegangen, er würde das ganze Jahr durch arbeiten und insgesamt 30.000 € verdienen und dem entsprechend viel haben sie von seinem Gehalt bereits abgezogen. Er wird sogar noch ein bisschen wieder kriegen, nur halt nicht soviel, wie er sich erhofft hatte.

Kein Progressionsvorbehalt für privates Tagegeld

Die 250 € monatlich von seiner privaten Krankentagegeldversicherung, die er in weiser Voraussicht abgeschlossen hatte, kann sich unser Beispiel – Arbeitnehmer übrigens tatsächlich steuerfrei in die Tasche stecken, denn für private Tagegelder gilt kein Progressionsvorbehalt.

Ein wenig ungerecht, fand ein freiwillig gesetzlich versicherter gut verdienender Angestellter und klagte dagegen. Er sah sich seinen privat versicherten Kollegen gegenüber deutlich schlechter gestellt und Recht hat er. Aber verloren hat er vor Gericht trotzdem.

Jul 032012
 

Die gerade vom Bundestag beschlossene Pflegereform sieht, neben kleinen Verbesserungen für Demenzkranke und der Förderung von Pflege WGs, auch einen staatlichen Zuschuss zu einer privaten Pflegetagegeldversicherung vor. Diese neue Pflegezusatzversicherung, im Volksmund bereits Pflege – Bahr getauft, soll jeden Interessierten, unabhängig von seinem Gesundheitszustand, aufnehmen, für Frauen und Männer gleich teuer sein und in der Pflegestufe III mindestens 600 € monatliches Pflegegeld leisten. Jeder Bürger, der seinerseits mindestens 10 € in solch eine Pflegeversicherung einzahlt, bekommt 5 € Förderung pro Monat oben drauf.

Viel Kritik von Opposition

Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände liefen Sturm gegen diesen Vorschlag der Regierung und manch Befürchtung mag berechtigt sein. So bleibt abzuwarten, ob nicht die Förderung von den Kosten des bürokratischen Aufwands aufgefressen wird oder ob der Zwang jeden aufnehmen zu müssen die Versicherung so verteuert, dass sie für gesunde Menschen unattraktiv wird. Das alles werden wir erst wirklich beurteilen können, wenn die Versicherer die ersten Fördertarife vorgestellt haben.

Bei aller vielleicht berechtigten Kritik lassen allerdings so einige Begründungen für eine ablehnende Haltung tief blicken. So äußerte der Sozialverband Volkssolidarität z. B. , Niedrigverdiener und Arbeitslose hätten nichts von den monatlich 5 € Zuschuss, weil eine ausreichende Zusatzversorgung für sie nicht finanzierbar oder nicht lohnenswert wäre. “Nicht lohnenswert” heisst nichts anderes als: wer nichts hat, bekommt seinen Pflegeplatz sowieso von der Sozialhilfe bezahlt, was diese bzw. jede Form der Eigenvorsorge unlukrativ und überflüssig macht. Und deshalb sollen alle anderen, für die Eigenvorsorge sehr wohl “lohnenswert” und sinnvoll wäre, gefälligst auch nichts kriegen. Warum eigentlich nicht?

Ein starkes Signal für die Menschen

sei die Förderung, sagte Gesundheitsminister Bahr und da gebe ich ihm Recht, wenn auch aus anderen Gründen. Mit dieser Förderungsidee gibt die Regierung zu, dass die Leistungen der sozielen Pflegeversicherung unzureichend sind und bleiben werden und legt jedem, der dazu in der Lage ist, dringend ans Herz, selbst zusätzlich vorzusorgen. Das ist das eigentliche  Signal.

 

 

Jun 292012
 

Nachdem die Hannoversche, wahrscheinlich beflügelt durch ein neues sehr gutes Testergebnis der Zeitschrift Finanztest, neuerdings die Möglichkeit bietet ihre Berufsunfähigkeitsversicherung online abzuschliessen, habe ich das neugierig  getestet.

BU Online-Abschluss im Selbsttest

Also auf hannoversche.de, Button “jetzt berechnen” gedrückt und schon geht es los. Als erstes kann ich wählen bis zu welchem Endalter ich die BU möchte und wie hoch sie sein soll. Ich will bis 65 Jahre und 1000 € BU-Rente. Jetzt Frau anklicken, Geburtsdatum eingeben und dann Beruf suchen. Hier geht eine Extra Maske auf, ich gebe ein: Kauffrau. In der sich öffnenden Auswahl entscheide ich mich für : Devisenkauffrau, Makler, selbständig.Und “übernehmen”. Jetzt bin ich zurück auf der ersten Seite und das Endalter ist auf 60 Jahre umgesprungen, was mir aber immerhin in gelblicher Schrift mit Glühbirne davor mitgeteilt wird. Na gut, dann eben nur bis 60. Rauchen tue ich nicht und nun ein Klick auf berechnen.

Auf der nächsten Seite wird mir nun die Prämie mitgeteilt. Zur Auswahl stehen die Basisabsicherung BUZ Comfort und die etwas teurere Variante BUZ Comfort Plus. Großer Vorteil der Plus Variante : sie verweist nicht abstrakt. Der Punkt wird vom System automatisch bei der billigeren Basis Variante gesetzt aber ich will Plus ohne Verweisung. OK und ich nehme auch noch die Beitragsdynamik in Höhe 3%, die natürlich nichts extra kostet. Verändern lassen sich die 3% leider nicht. Versicherungsbeginn und Zahlweise lasse ich, wie sie sind. Unten auf der Seite wird nun noch einmal zusammengefasst. In fetten blauen Lettern steht da noch einmal die Rentenhöhe und: ” Sie zahlen 47,33€ “.

An dieser Stelle wundert sich die Fachfrau zum ersten Mal. Ist das jetzt der Tarifbeitrag? Das wäre ja wirklich günstig. Man weiß es nicht. Eine Erklärung gibt es nicht.

Für diese Prämie will ich abschliessen und drücke “jetzt abschliessen”. Schnell angeben, ob ich bereits Kunde bin und wer die Risikoversicherungssumme bekommen soll und “weiter”. Nun alle persönlichen Daten und Größe und Gewicht. Hier trage ich ein 166 cm und 102 kg, nur um zu sehen, was passiert. Hat der Rechner mit einem BMI von 37 ein Problem? Nein, weiter gehts.

Jetzt soll ich meine Tätigkeit mit eigenen Worten beschreiben und angeben zu wieviel Prozent ich kaufmännisch/ organisierend, im Außendienst, körperlich oder kreativ tätig bin. Da tue ich mich schwer und frage mich, wie wichtig das wohl ist. Ich entscheide mich für 85% kaufmännisch, 10% Außendienst und 5% kreativ ( meine Visitenkarten habe ich selbst entworfen). Als nächstes noch das Einkommen der letzten drei Jahre, kein Problem. Und weiter.

Nun folgen die Gesundheitsfragen mit Belehrung zur vorvertraglichen Anzeigepflicht. Ich habe und hatte auch in den letzten Jahren nichts. Überall nein. Ein Glück, denn die Werbeaussage ist: online abschliessen in nur 5 Minuten und das schafft man nicht, wenn man hier Fragen mit ja beantworten  und dann die Anschriften aller behandelnden Ärzte angeben muss. Aber das ist eben wie überall und ganz normal.

So, fertig mit allem und nun kommt noch einmal eine übersichtliche Zusammenfassung. Und siehe da, jetzt klärt sich auch die Beitragsfrage auf. Jetzt steht neben der großen blauen 47,33 € auf einmal eine sehr viel kleinere schwarze 87,25 €. Das ist der Tarifbeitrag werde ich belehrt.Wenn ich hier mit der Maus auf Tarifbeitrag zeige, erklärt man mir auch kurz den Unterschied. Der Tarifbeitrag ist der wahre Beitrag aber durch Verrechnung von Überschüssen, reduziere sich dieser auf den Zahlbetrag. Garantieren könne man das aber nicht dauerhaft.

Toll, jetzt, nachdem ich alles ausgefüllt habe, erzählen sie mir das. Nun will ich nicht mehr und beschließe doch erst mein Vergleichsprogramm zu befragen. So super günstig erscheint mir die Prämie nun doch nicht mehr.

Mein Fazit

Die Hannoversche bietet zumindest mit ihrer BUZ Compfort Plus eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sehr guten Bedingungen zu einer konkurrenzfähigen Prämie. Deshalb sollte aus meiner Sicht auch diese Plus-Variante im Rechner voreingestellt sein, damit kein Kunde hier aus Versehen die billige Basisabsicherung kauft. Der Internetauftritt ist schön gemacht, informativ und macht einem alle wesentlichen Unterlagen zugänglich. Als jemand, der etwas vom Thema versteht, findet man hier alles, was man wissen muss. Um so unverständlicher die Politik, dem interessierten Kunden den Tarifbeitrag bis zur letzten Seite der Berechnung zu verschweigen. Das passt eigentlich gar nicht zu dem sonst insgesamt sympathischen Eindruck.

Und niemand sollte sich einreden lassen, dass für die Wahl einer passenden BU Versicherung Beratung und ein Vergleich verzichtbar wären, weil ein Direktversicherer sowieso immer das beste und vor allem auch günstigste Angebot bietet. Für meine Beispielkundin habe ich sehr wohl Gesellschaften gefunden, die bei gleich gutem Bedingungswerk eine bessere Prämie geboten hätten und ich habe auch Versicherer gefunden, die sie bis zum gewünschten Alter 65 versichert hätten. Ein wenig mehr als 5 Minuten Beschäftigungszeit hat mich das allerdings gekostet aber das finde ich auch für eine Entscheidung mit so langfristigen Folgen durchaus angemessen.

 

 

Jun 242012
 

Das Verbrauchermagazin Ökotest hat im April 2012 insgesamt 60 BU-Versicherungen von 26 Versicherern verglichen.Einen klaren Testsieger gab es jedoch nicht. Ökotest lobte zwar die Vertragsbedingungen, die sich bei den meisten Versicherern in den letzten Jahren deutlich verbessert haben, kritisierte aber die Annahmepolitik vieler Gesellschaften. Bereits vergleichsweise harmlose Vorerkrankungen führten zu hohen Risikozuschlägen und machten die Policen für so manch einen zu teuer. Deshalb rät Ökotest, sich vor dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt von einem unabhängigen Profi beraten zu lassen und mit diesem gemeinsam ggfls. erst eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen. Außerdem sollten sich Verbraucher so früh wie möglich kümmern, denn je jünger und gesünder der Versicherte, desto günstiger sei guter Schutz zu haben.

Und hier muss ich den Verbraucherschützern dann mal Recht geben. In der Tat kann man über eine BU – Versicherung nicht früh genug nachdenken. Vor allem für handwerklich und überwiegend körperlich tätige Menchen kann es Sinn machen sich bereits in der Lehre abzusichern, obwohl das dem einen oder anderen noch verzichtbar erscheint. Denn es gibt Versicherer, die für Azubis Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer einheitlichen Berufsgruppen-einstufung für alle anbieten, was für Handwerker, Krankenschwestern, Altenpfleger und viele mehr von Vorteil ist. Nach Abschluss der Lehre kann dann diese günstigere Einstufung für den Rest des Arbeitsleben beibehalten werden und so lassen sich dann über die gesamte Laufzeit oft mehrere Tausend Euro sparen.