Jul 072012
 

Krankentagegeld ist steuerfrei, allerdings gibt es für das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen den Progressionsvorbehalt. “Was ist das denn?” fragen mich dann die meisten Kunden, wenn das Gespräch darauf kommt. Deshalb heute hier mal der Versuch einer anschaulichen Erklärung.

Progressionsvorbehalt bedeutet, dass das Krankengeld selbst zwar nicht versteuert werden muss, es aber auf die verbleibenden zu versteuernden Einkünfte des Jahres für die Berechnung des Steuersatzes aufgeschlagen wird.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 2.500 € im Monat war von Januar bis Juni gesund und tätig wie immer, dann wurde er krank. Die ersten 6 Wochen bekam er noch Lohnfortzahlung, so dass er insgesamt im Zeitraum 01.01. – 14.08. auf 18.750 € zu versteuerndes Einkommen gekommen ist. Für den Rest des Jahres erhielt er 1.500 € Krankengeld monatlich, insgesamt also 6.750 €. Wenn er nun für das ganze Jahr wirklich nur die 18.750 € versteuern müsste, würde ihn das lediglich 2.300 € kosten. Das Finanzamt rechnet aber das Krankengeld hinzu, kommt so auf 25.500 € und darauf entfielen 4.200 € Steuern. Das entspräche einem Durchschnittssteuersatz von 16,47 %. Mit diesen 16,47 % werden dann seine 18.750 € letztlich besteuert und das bedeutet für ihn 3.088 €.

Aber keine Angst, nachzahlen wird er trotzdem nicht müssen, denn seine Lohnbuchhaltung ist ja in den ersten 6 Monaten des Jahres noch davon ausgegangen, er würde das ganze Jahr durch arbeiten und insgesamt 30.000 € verdienen und dem entsprechend viel haben sie von seinem Gehalt bereits abgezogen. Er wird sogar noch ein bisschen wieder kriegen, nur halt nicht soviel, wie er sich erhofft hatte.

Kein Progressionsvorbehalt für privates Tagegeld

Die 250 € monatlich von seiner privaten Krankentagegeldversicherung, die er in weiser Voraussicht abgeschlossen hatte, kann sich unser Beispiel – Arbeitnehmer übrigens tatsächlich steuerfrei in die Tasche stecken, denn für private Tagegelder gilt kein Progressionsvorbehalt.

Ein wenig ungerecht, fand ein freiwillig gesetzlich versicherter gut verdienender Angestellter und klagte dagegen. Er sah sich seinen privat versicherten Kollegen gegenüber deutlich schlechter gestellt und Recht hat er. Aber verloren hat er vor Gericht trotzdem.