Immer mal wieder fragen mich Kunden, ob eine Versicherungsgesellschaft sie aus der Krankentagegeldversicherung rauswerfen kann, wenn sie denn wirklich krank werden. So quasi wegen Schadenhäufigkeit. Und tatsächlich gibt es das.
Ordentliche Kündigung
Der §14 der Musterbedingungen für das Krankentagegeld sieht vor, dass der Versicherer innerhalb der ersten 3 Jahre ohne Angabe von Gründen mit 3 – Monatsfrist zum Versicherungsjahresende kündigen kann.
Beispiel: Ein Kunde hat zum 01.01.2010 eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Am 20.11.2011 erleidet dieser Kunde einen Bandscheibenvorfall. Er ist 10 Wochen krankgeschrieben, wird konservativ behandelt und kann dann zum Glück wieder arbeiten gehen. Die ersten 6 Wochen zahlt sein Arbeitgeber und die restlichen 4 Wochen bezieht er sein privates Krankentagegeld. Diesmal ist es glimpflich abgegangen aber sein Versicherer ahnt, dass sich das wiederholen wird und kündigt die Versicherung ordentlich zum 31.12.2012.
Gute Versicherer verzichten auf Kündigungsrecht
Auf dieses Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren kann eine Gesellschaft in ihren eigenen Bedingungen verzichten. Alle mir bekannten Krankenversicherer tun das auch, wenn die Tagegeldversicherung in Verbindung mit einer Krankenvollversicherung abgeschlossen wird. Einige verzichten auch in Verbindung mit einer Krankenzusatzversicherung und manche verzichten gänzlich auf dieses Recht. Das sind die Gesellschaften, die Sie wählen sollten, wenn Sie Ihr Tagegeld solo absichern wollen.
Dieser Punkt im Bedingungswerk eines Tagegeldversicherers ist deshalb so wichtig, weil Sie, einmal gekündigt, nur sehr schwer wieder einen neuen Versicherer finden werden. Und das zu einem Zeitpunkt, zu dem auch Sie bereits ahnen, dass Sie ihn brauchen werden.