Okt 162012
 

Je nachdem was Sie vereinbart haben, zahlt Ihnen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall der Fälle eine Rente bis zum 60.oder 65. oder gar 67. Geburtstag. Und dann ?
Idealerweise folgt dann übergangslos die verdiente Altersrente. Und wie hoch wird diese dann ausfallen? Manch Betroffener merkt erst an diesem Punkt, dass Berufsunfähigkeit auch die Höhe der Altersrente beeinflusst.

Volle Erwerbsminderungsrente und Altersrente

Wer vorzeitig in Rente geht muss mit Abschlägen leben. Für jeden Monat, den Sie früher aufhören zu arbeiten, werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen. Das wussten Sie wahrscheinlich aber wussten Sie auch, dass das bei der Erwerbsminderungsrente ganz genauso ist? Wenn Sie die vor Ihrem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, wird der gleiche Abschlag fällig. Im schlimmsten Fall 10,8 % für eine Rente vor dem 60. Und dieser Abschlag bleibt Ihnen dann ein Leben lang erhalten, so dass Sie davon ausgehen können, Ihre Altersrente fällt nicht höher aus als die volle Erwerbsminderungsrente.

Oft zu wenig um davon gut weiter leben zu können, wenn die private Berufsunfähigkeitsrente ausläuft.

Berufsunfähigkeitsrente und private Altersversorgung

Wenn Sie Ihre Versorgung komplett privat geregelt haben, z.B. als Selbständiger, werden Sie im Anschluss an die BU – Rente von dem leben müssen, was Sie vor Eintritt der Berufsunfähigkeit bereits angehäufelt hatten. Oder von dem, was Sie trotz Berufsunfähigkeit weiter zahlen konnten, private Rentenversicherungen, Raten für vermietete Objekte, Fondsparpläne, was auch immer.

Auf jeden Fall lohnt es sich also über die Berufsunfähigkeitsrente hinaus zu denken.

Auf ausreichende Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung achten

Trotz des Zusammenhangs von Berufsunfähigkeit und niedrigerer Altersrente ist die Verknüpfung von BU – Schutz mit einer Sparanlage in einem starren Kombivertrag in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Oft sind diese Verträge dann sehr unflexibel und lassen sich im Falle finanzieller Engpässe nicht mehr voneinander trennen. Aber Kapitalanlage und Risikoschutz unabhängig von einander zu regeln heißt nicht gar nicht anzulegen.Vorsorge fürs Alter ist wichtig.

Wählen Sie die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente also so, dass Sie nicht nur Ihre Lebenshaltungskosten abdeckt. Berücksichtigen Sie auch die Beträge, die für die Altersversorgung Ihrer Wahl anfallen.

Sep 302012
 

Diese Form der Invaliditätsrente, auch oft Multirente genannt, ist noch relativ jung. Sie wird inzwischen von einer guten Hand voll Gesellschaften angeboten und andere werden wohl folgen. Ins Leben gerufen wurde sie als Alternative für Menschen, für die, aus welchen Gründen auch immer, eine “echte” Berufsunfähigkeitsrente nicht in Frage kommt. Und als Absicherung für Kinder.

Das Prinzip Multirente

Die Funktionsinvaliditätsversicherung ist eine Kombination aus :

  • Unfallrente
  • Absicherung schwerer Organschädigungen
  • Absicherung bei Verlust von Grundfähigkeiten
  • Pflegeversicherung

Der Versicherte bekommt also eine Rente, wenn er verunfallt und ein Invaliditätsgrad von 50% zurückbleibt. Oder wenn ein Organ schwer geschädigt ist, z.B. das Herz nach einem Herzinfarkt oder auch bei schwerem Krebs. Auch wenn er eine Grundfähigkeit wie Sehen oder Sprechen verliert, z.B. durch einen schweren Schlaganfall wird die Rente gezahlt. Und bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe I.

Vorteile und Nachteile

Wirklich vergleichbar sind Funktionsinvaliditätsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich nicht, denn mit dem Beruf des Versicherten hat die Multirente nichts zu tun. Es ist für den Bezug der Rente völlig unerheblich ob er arbeiten kann oder nicht. Der Leistungsfall wird nach rein medizinischen Kriterien festgestellt.

Das ist auch gleich der große Nachteil der Multirente. Es gibt sehr viel mehr Krankheiten, die zu Berufsunfähigkeit führen können, die aber nicht versichert sind, so z.B. der ganze Bereich der psychischen Leiden oder viele orthopädische Probleme. Ein Maler, der nach einem Bandscheibenvorfall nicht mehr als Maler arbeiten könnte, ginge ebenso leer aus wie ein Kaufmann mit Burn out.

Dafür ist die Feststellung der Leistungspflicht aber eindeutig und wegen dieser Unabhängigkeit vom Beruf ist die Multirente für alle gleich prämiengünstig. Auch die Gesundheitsprüfung fällt lange nicht so hart aus wie bei der BU-Versicherung und die Chance auch mit bereits bestehenden Wehwehchen Versicherungsschutz ohne Zuschläge zu bekommen ist hoch. Außerdem kann man eine lebenslange Leistungsdauer wählen, was ebenfalls ein Vorteil ist.

Fazit

Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen BU-Schutz bekommen können oder für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bezahlbar ist, ist die Funktionsinvaliditätsversicherung eine interessante Alternative. Auch für alle mit nicht versicherbaren Berufen, z.B. Künstler oder für Teilzeitbeschäftigte durchaus geeignet. Persönlich finde ich, diese neue Absicherungsmöglichkeit bereichert den Markt.

 

 

Jul 112012
 

Mit der Versicherungsvertragsgesetzreform ( VVG Reform ) im Jahre 2008 hat sich einiges grundlegend verändert. So ist unter anderem der §55 des alten VVG, der das Bereicherungsverbot regelte, ersatzlos gestrichen worden. Im neuen VVG taucht dieses Verbot lediglich noch im §200 in Bezug auf die Krankenversicherung auf.

Was bedeutete Bereicherungsverbot und für welche Versicherungen galt es

Es bedeutete, vereinfacht, dass kein Versicherter nach einem Schadenfall besser da stehen dürfe als vorher. Er sollte sich also durch einen Schaden nicht bereichern. Das galt für alle Schadensversicherungen ( Hausrat-, Haftpflicht- und Feuerversicherung z.B.) und für einige Summenversicherungen wie z.B. auch die BU-Versicherung. Eine Regelung, die im Grunde jedem einleuchtete.

Zeiten ändern sich

Im Falle der Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine sich wandelnde Arbeitswelt diese starre Regel unpraktikabel gemacht. Karrieren entwickeln sich nicht mehr immer nur nach oben. Arbeitgeber werden gewechselt, Gehälter gehen hoch und runter oder Pausen werden eingelegt. Das hätten Sie Ihrer BU Versicherung früher alles anzeigen müssen, hätten bei Gehaltseinbußen jedesmal die vereinbarte Rente nach unten korrigieren müssen und bei Erhöhungen jedesmal wieder Gesundheitsfragen beantworten müssen. Zum Glück wurde das abgeschafft.

Angemessene Höhe

Nun,, da das Gesetz es theoretisch zuließe 3000 € BU Rente zu versichern auch wenn man nur 1000 € verdient, achten die Versicherer selbst darauf, dass zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung die BU Rente aus ihrer Sicht angemessen ist. Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich im Detail aber alle begrenzen die Höhe der abschliessbaren Rente auf Werte zwischen 70% und 100% des Nettoeinkommens. Ausnahmen gibt es für Hausfrauen, Azubis und Studenten. Verständlich ist das, weil natürlich ihr subjektives Risiko steigt. Jemand, für den es finanziell attraktiv ist eine BU Rente zu beantragen, der tut es vielleicht auch eher.

War die beantragte BU Rente aber bei Antragstellung angemessen, dann bekommen Sie sie im Fall der Fälle, selbst wenn sich ihre finanzielle Situation später verschlechtert. Schließlich zahlen Sie ja auch Prämie dafür. Gehaltsschwankungen und auch Berufswechsel müssen Sie bei guten Versicherern heute nicht mehr anzeigen. Zu beachten sind automatische dynamische Erhöhungen. Da gibt es einige Versicherer, die vorschreiben, dass Sie melden müssen, wenn diese nicht mehr angemessen sind.

Krankentagegeld

Für die Krankentagegeldversicherung gibt es eine Sonderregelung. Obwohl vom Wesen eigentlich eine Summenversicherung ist sie als Absicherung des Verdienstes gedacht und hier bestimmt der §192 VVG : der Versicherer ist nur verpflichtet den durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdienstausfall zu ersetzen. Es ist also nicht möglich mehr Tagegeld zu kassieren als man vorher verdient hat und das prüfen die Versicherer im Leistungsfall auch durchaus.