Jul 112012
 

Mit der Versicherungsvertragsgesetzreform ( VVG Reform ) im Jahre 2008 hat sich einiges grundlegend verändert. So ist unter anderem der §55 des alten VVG, der das Bereicherungsverbot regelte, ersatzlos gestrichen worden. Im neuen VVG taucht dieses Verbot lediglich noch im §200 in Bezug auf die Krankenversicherung auf.

Was bedeutete Bereicherungsverbot und für welche Versicherungen galt es

Es bedeutete, vereinfacht, dass kein Versicherter nach einem Schadenfall besser da stehen dürfe als vorher. Er sollte sich also durch einen Schaden nicht bereichern. Das galt für alle Schadensversicherungen ( Hausrat-, Haftpflicht- und Feuerversicherung z.B.) und für einige Summenversicherungen wie z.B. auch die BU-Versicherung. Eine Regelung, die im Grunde jedem einleuchtete.

Zeiten ändern sich

Im Falle der Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine sich wandelnde Arbeitswelt diese starre Regel unpraktikabel gemacht. Karrieren entwickeln sich nicht mehr immer nur nach oben. Arbeitgeber werden gewechselt, Gehälter gehen hoch und runter oder Pausen werden eingelegt. Das hätten Sie Ihrer BU Versicherung früher alles anzeigen müssen, hätten bei Gehaltseinbußen jedesmal die vereinbarte Rente nach unten korrigieren müssen und bei Erhöhungen jedesmal wieder Gesundheitsfragen beantworten müssen. Zum Glück wurde das abgeschafft.

Angemessene Höhe

Nun,, da das Gesetz es theoretisch zuließe 3000 € BU Rente zu versichern auch wenn man nur 1000 € verdient, achten die Versicherer selbst darauf, dass zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung die BU Rente aus ihrer Sicht angemessen ist. Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich im Detail aber alle begrenzen die Höhe der abschliessbaren Rente auf Werte zwischen 70% und 100% des Nettoeinkommens. Ausnahmen gibt es für Hausfrauen, Azubis und Studenten. Verständlich ist das, weil natürlich ihr subjektives Risiko steigt. Jemand, für den es finanziell attraktiv ist eine BU Rente zu beantragen, der tut es vielleicht auch eher.

War die beantragte BU Rente aber bei Antragstellung angemessen, dann bekommen Sie sie im Fall der Fälle, selbst wenn sich ihre finanzielle Situation später verschlechtert. Schließlich zahlen Sie ja auch Prämie dafür. Gehaltsschwankungen und auch Berufswechsel müssen Sie bei guten Versicherern heute nicht mehr anzeigen. Zu beachten sind automatische dynamische Erhöhungen. Da gibt es einige Versicherer, die vorschreiben, dass Sie melden müssen, wenn diese nicht mehr angemessen sind.

Krankentagegeld

Für die Krankentagegeldversicherung gibt es eine Sonderregelung. Obwohl vom Wesen eigentlich eine Summenversicherung ist sie als Absicherung des Verdienstes gedacht und hier bestimmt der §192 VVG : der Versicherer ist nur verpflichtet den durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdienstausfall zu ersetzen. Es ist also nicht möglich mehr Tagegeld zu kassieren als man vorher verdient hat und das prüfen die Versicherer im Leistungsfall auch durchaus.

 

 

 

 

 

 


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